Verhaltenskodex für den Geschäftsverkehr​

Verhaltenskodex für den Geschäftsverkehr

der ANT Applied New Technologies AG.

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ANT-Unternehmensgruppe!

Die ANT-Unternehmensgruppe ist ein führendes Unternehmen im Bereich Wasser Abrasiv Suspension (WAS) Schneidtechnik und dem hiermit im Zusammenhang ste­henden Spezialmaschinenbau.

Neben Ihrem engagierten Einsatz als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruht der Erfolg der ANT-Unternehmensgruppe auf Qualität, Innovation und Service, der sich im fairen Wettbewerb durchsetzt. Die ANT-Unternehmensgruppe sieht sich den Grundwerten Integrität, Transparenz und Verantwortung im Geschäftsverkehr ver­pflichtet und will deshalb die Einhaltung aller anwendbaren Rechtsvorschriften si­cherstellen. Die Reputation unseres Unternehmens und das Vertrauen unserer Kun­den und Lieferanten und somit auch der Bestand unseres Unternehmens hängen entscheidend vom Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters ab.

Die in den Verhaltensrichtlinien dieses „Verhaltenskodex“ enthaltenen Grundsätze sind Mindeststandards, die für jeden Mitarbeiter, Repräsentanten und Partner der ANT-Unternehmensgruppe verbindlich sind. Die Einhaltung von Gesetzen und inter­nen Regelungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Hierdurch tragen wir zur langfristigen Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und erfolgreichen Positionierung der ANT-Unternehmensgruppe bei. Compliance-Verstöße, also Ver­stöße gegen Gesetze oder interne Regelungen, können zu erheblichen Kosten und einer Bedrohung für den Bestand unseres Unternehmens führen.
er Vorstand der ANT-Unternehmensgruppe erwartet von jedem Mitarbeiter geset­zeskonformes Handeln. Der hier vorliegende Verhaltenskodex bietet einen Rahmen dafür, kann aber naturgemäß nicht alle Gesetze und Regelungen abdecken und ist somit niemals vollständig. Bitte wenden Sie sich mit Fragen und Hinweisen an Ihren Vorgesetzten, einen der Vorstände oder den Compliance-Beauftragten.

I. Einhaltung des Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex der ANT-Unternehmensgruppe (nachfolgend auch „ANT­Gruppe„) enthält wichtige Verhaltensrichtlinien (siehe 11.), die von jedem Mitarbeiter einzuhalten sind.

Zur Aufgabe jeder Führungskraft der ANT-Gruppe gehört es sicherzustellen, dass die ihr zugeordneten Mitarbeiter den Verhaltenskodex kennen und die darin enthal­tenen Verhaltensrichtlinien einhalten.
Bei Unsicherheiten über richtiges Verhalten oder sonstigen Fragen sind der jeweilige Vorgesetzte, der Compliance-Beauftragte oder der Vorstand anzusprechen.

Selbstverständlich ist jeder einzelne Mitarbeiter der ANT-Gruppe für sein eigenes Handeln verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der jeweilige Vorgesetzte seine Zustimmung erteilt hat.

Der Vorstand und alle Führungskräfte der ANT-Gruppe achten auf die Einhaltung dieses Verhaltenskodex und werden Verstößen nachgehen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden nicht toleriert und können zu Konsequenzen für das Ar­beitsverhältnis sowie zu Schadensersatzforderungen führen.

II. Verhaltensrichtlinien

1. Verantwortung und Zielstellung

Die ANT-Gruppe ist als führendes Unternehmen im Bereich Wasser Abrasiv Suspen­sion (WAS) Schneidtechnik und dem hiermit im Zusammenhang stehenden Spezi­almaschinenbau bestrebt, höchsten Anforderungen an die von ihr hergestellten Pro­dukte und geleisteten Dienstleistungen gerecht zu werden. Unser Ziel ist, das Ver­trauen und die Zufriedenheit der Kunden sicherzustellen. Die Einhaltung der an­wendbaren gesetzlichen Bestimmungen ist für uns selbstverständlich.

  • Jeder Mitarbeiter der ANT-Gruppe ist verpflichtet, bestehende Verträge ein­zuhalten und Verhaltensweisen zu vermeiden, die als Missachtung von Rechtsvorschriften ausgelegt werden könnten.
  • Das Ansehen unseres Unternehmens wird wesentlich geprägt durch das Auf­treten, Handeln und Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters.
  • Durch verantwortungsvolles, nachhaltiges und umweltbewusstes Handeln hat jeder Mitarbeiter die Reputation der ANT-Gruppe zu schützen und das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit vor Schaden zu bewahren.

2. Arbeitsumfeld

Die ANT-Gruppe begegnet ihren Mitarbeitern fair und offen, mit Verständnis und To­leranz.
  • Die ANT-Gruppe erwartet von allen Mitarbeitern einen sachlichen, freundlichen und fairen Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Dritten.
  • Kein Mitarbeiter darf wegen seiner Rasse, Nationalität, Abstammung, seines Geschlechts, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politi­schen Einstellung, seines Alters, einer Behinderung oder seiner sexuellen Ori­entierung belästigt, diskriminiert oder ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.
  • Gegenseitige Wertschätzung basiert auf innerer Überzeugung und Hand­lungsbereitschaft. Das bedeutet auch, dass Probleme am Arbeitsplatz ange­sprochen und Problemlösungen gemeinsam gesucht werden.

Die ANT-Gruppe hält die geltenden Arbeits-, Unfallverhütungs- und Gesundheitsbe­stimmungen ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsum­feld, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Unfälle, Verletzungen so­wie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Für die ANT-Gruppe ist der Ar­beits- und Gesundheitsschutz Grundlage einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit.

3. Fairer Wettbewerb

Die ANT-Gruppe unterstützt den fairen Wettbewerb und die freie Entfaltung aller Marktteilnehmer.
  • Jeder Mitarbeiter hat deshalb die Grundsätze eines fairen und offenen Wett­bewerbes zu beachten.
  • Absprachen jeder Art mit Mitbewerbern zu Preisen, Geschäftsbedingungen, Marktaufteilung und Wettbewerbsverzicht sind zu unterlassen.
  • Auch gegenüber unseren Kunden und Lieferanten sind die Grundsätze eines fairen und offenen Wettbewerbs zu beachten und beispielsweise keine Vorgaben über Verkaufspreise zu machen. Hierunter fallen nicht nur schriftliche Vereinbarungen, sondern auch informelle Gespräche und formlose Abmachungen („Gentlemen’s Agreement“), die eine der genannten Wettbewerbs­beschränkungen bezwecken oder bewirken.
  • Etwas anderes gilt nur, soweit einzelne Maßnahmen zuvor auf ihre Vereinbar­keit mit den jeweils geltenden kartellrechtlichen Vorschriften hin überprüft worden sind.

4. Korruptionsprävention

Die ANT-Gruppe stellt sich dem Wettbewerb mit Produkten und Dienstleistungen zu angemessenen Preisen. Die sachwidrige Beeinflussung oder Verfälschung des Wettbewerbs durch die Gewährung persönlicher Vorteile ist untersagt. Die ANT­Gruppe verbietet allen Mitarbeitern jede Teilnahme an oder Duldung von Korrup­tion. Gleiches erwartet die ANT-Gruppe von allen Geschäftspartnern.

  • Daher gilt der Grundsatz, dass Mitarbeiter der ANT-Gruppe Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern nur in Ausnahmefällen Vorteile, wie etwa Geschenke, Essenseinladungen oder sonstige Zuwendungen, für sich oder Dritte gewähren dürfen.
  • Das Gleiche gilt für die Annahme von derartigen Vorteilen durch Mitarbeiter der ANT-Gruppe. Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu be­nutzen, Vorteile für sich oder Dritte zu verlangen, anzunehmen, sich zu ver­schaffen oder zusagen zu lassen.
  • Das Anbieten und die Annahme von Bargeldgeschenken sind verboten.
  • Die Gewährung und die Annahme von angemessenen Vorteilen (z.B. Einla- dungen in Restaurants oder zu Veranstaltungen oder Geschenke) sind aus­nahmsweise dann zulässig, wenn durch die Zuwendung oder die Annahme einer Zuwendung nicht der Anschein von korruptem Verhalten erweckt wird. Der Vorteil muss im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten liegen und darf nicht unangemessen sein.
  • Mitarbeiter dürfen im Jahr Geschenke im Wert von insgesamt 35 € an einen Geschäftspartner machen. Geschenke bis zu diesem Wert können als Be­triebsausgabe geltend gemacht werden(§ 4 Absatz 5 EStG). Gleichzeitig dür­fen Mitarbeiter nur Geschenke im Wert von bis zu 35 € pro Jahr von einem Geschäftspartner annehmen. Zusätzlich können Streuwerbeartikel (Kalen­der, Kugelschreiber, Anhänger usw.) bis zu einem Wert von 10 € pro Person pro Jahr verteilt werden.
  • Die Annahme und das Aussprechen von Einladungen zu Geschäftsessen sind in angemessenem Rahmen zulässig.
  • In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Zuwendende und der Empfänger die Zuwendungen nicht verheimlichen und dass der Empfänger nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit gedrängt wird.
  • Sollten Einladungen und Geschenke die oben beschriebenen Grenzen überschreiten, ist die Genehmigung eines Vorstandsmitglieds einzuholen. Für eine Einladung zu einer geschäftlich veranlassten Freizeitveranstaltung (wie
    z.B. Sport oder Kultur) ist ebenfalls zuvor eine Genehmigung von der Geschäftsführung einzuholen.
  • Das Anbieten oder Gewähren von Geschenken, Einladungen oder sonstigen Zuwendungen an öffentliche Amtsträger ist grundsätzlich verboten.
Bei Fragen sprechen Sie bitte einen der Vorstände oder den Compliance-Beauftrag­ten an.

5. Vermeidung von Interessenkonflikten

Die ANT-Gruppe erwartet von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Aktivität inner- und außerhalb desUnternehmens zu vermeiden, die zu einem Konflikt der persönlichen Interessen mit den Interessen der ANT-Gruppe führt oder führen kann.

  • Insbesondere ist das Betreiben eines Unternehmens oder
  • eine Nebentätigkeit für ein Unternehmen untersagt, das mit der ANT-Gruppe im Wettbewerb oder in einer Geschäftsbeziehung steht, sowie
  • Grundsätzlich nicht zulässig sind zudem Aufträge an nahestehende Perso­nen (zum Beispiel Ehegatten und Verwandte),
  • Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen arbeiten sowie
  • Aufträge an Unternehmen, an denen nahestehende Personen mit 5 % und mehr beteiligt sind.
Jeder Mitarbeiter ist angehalten, oben beschriebene Interessenkonflikte oder auch potenzielle Interessenkonflikte dem Vorstand zu melden. Der Gesamtvorstand kann unter Abwägung aller Interessen im Ausnahmefall ein Geschäft genehmigen, wenn eine Beeinträchtigung des Unternehmensinteresses nicht zu befürchten ist.
Geschäftliche Angelegenheiten sollten nie durch persönliche Interessen oder Erwä­gungen beeinflusst sein. Kein Mitarbeiter darf seine Position oder das Eigentum der ANT-Gruppe für persönliche Vorteile oder sonstige Bereicherungen nutzen. Sieht ein Mitarbeiter im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit einen möglichen Interessen­konflikt, ist der Sachverhalt unverzüglich dem Vorstand zu melden.

6. Eigentum

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit Unternehmenseigentum verantwortlich umzu­gehen und es zu schützen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle dürfen Einrichtungen oder Gegenstände des Unternehmens nicht für private Zwe­cke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt werden.

7.Spenden

Spenden bis 1.000 € jährlich dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung eines Vorstandsmitglieds geleistet werden. Spenden über 1.000 € jährlich benöti­gen die Zustimmung des gesamten Vorstands.

8. Datenschutz, Verschwiegenheit und Schutz der Rechte Dritter

Jeder Mitarbeiter, der mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt, ist ver­pflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverord­nung („DSGVO“) einzuhalten, insbesondere die Vertraulichkeit der Daten zu wahren.

Personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und Dritten dürfen nicht unbe­fugt, das heißt ohne deren Einwilligung oder ohne gesetzliche Erlaubnis oder gesetz­liche Pflicht erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften können mit Geldbuße oder Freiheits­strafe geahndet werden. Zugleich besteht die Möglichkeit, dass durch einen solchen Verstoß Schadensersatzansprüche auf Ersatz des materiellen oder immateriellen Schadens bei den Betroffenen entstehen. Weiterhin kann ein solcher Verstoß gleich­zeitig ein Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen/ dienstvertraglichen Pflichten dar­stellen.
Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse sowie Geschäftsunterlagen (einschließlich E-Mails) sind Eigentum der ANT-Gruppe und ordnungsgemäß aufzu­bewahren und zu sichern. Sie dürfen nur durch ausdrücklich hierzu bevollmächtigte Mitarbeiter an die Öffentlichkeit weitergeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff von Dritten und von anderen Mitarbeitern zu schützen.
Jeder Mitarbeiter hat wirksame Schutzrechte Dritter (wie z.B. Patente, Urheber­rechte und Marken) zu respektieren. Jede unberechtigte Nutzung hat zu unterblei­ben. Kein Mitarbeiter darf sich unbefugt Geheimnisse eines Dritten verschaffen oder nutzen

9. finanzielle Integrität

Alle Geschäftsbücher, die die ANT-Gruppe erstellt, veröffentlicht und insbesondere den zuständigen Behörden, Gesellschaftern und Gläubigern zur Verfügung stellt, müssen vollständig im Sinne der geltenden Rechnungslegungsgrundsätze sein.

Alle finanziellen Aufzeichnungen müssen von den Mitarbeitern – entsprechend ih­res Aufgabengebietes und Zuständigkeitsbereiches – gemäß den jeweils einschlä­gigen gesetzlichen Bestimmungen richtig und rechtzeitig erstellt werden.

10. Verbindlichkeit und Meldepflichten

Die ANT-Gruppe erwartet von den Mitarbeitern des Unternehmens die Einhaltung dieses Verhaltenskodex. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können disziplinarische Schritte gemäß geltendem Arbeitsrecht nach sich ziehen.
Die Mitarbeiter müssen:
  • sich detailliert mit den Bestimmungen und Richtlinien vertraut machen, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Position stehen;
  • ich in Übereinstimmung mit den Regeln in diesem Verhaltenskodex verhalten;
  • Mitarbeiter, die Verletzungen dieses Verhaltenskodex melden, unter­stützen;
  • bei Nachforschungen aufgrund von Verstößen gegen diesen Verhal­tenskodex in vollem Umfang kooperieren.
Darüber hinaus sollen die Mitarbeiter Verbesserungsvorschläge für die Anwendung dieses Verhaltenskodex einbringen, sofern dessen Umsetzung in der Praxis auf Schwierigkeiten stößt. Etwaige Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex sind dem jeweiligen Vorgesetzten zu melden. Statt sich an ihren Vorgesetzten zu wenden, können die Mitarbeiter auch jederzeit ein Vorstandsmitglied oder den Compliance­Beauftragten kontaktieren.
Mitarbeiter, die als Vorgesetzte fungieren, sind insbe­sondere verantwortlich, diesen Verhaltenskodex zu unterstützen. Mitarbeiter, die bei der Anwendung oder Auslegung dieses Verhaltenskodex, der ihm zu Grunde liegenden allgemeinen Prinzipien oder einer bestimmten gesetzli­chen Bestimmung Hilfe brauchen oder sich diesbezüglich unsicher sind, sollten mit ihrem jeweiligen Vorgesetzten sprechen. Anstelle des Vorgesetzten kann auch ein Vorstand oder der Compliance-Beauftragte kontaktiert werden.