Verhaltenskodex für den Geschäftsverkehr
Verhaltenskodex für den Geschäftsverkehr
der ANT Applied New Technologies AG.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ANT-Unternehmensgruppe!
Neben Ihrem engagierten Einsatz als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruht der Erfolg der ANT-Unternehmensgruppe auf Qualität, Innovation und Service, der sich im fairen Wettbewerb durchsetzt. Die ANT-Unternehmensgruppe sieht sich den Grundwerten Integrität, Transparenz und Verantwortung im Geschäftsverkehr verpflichtet und will deshalb die Einhaltung aller anwendbaren Rechtsvorschriften sicherstellen. Die Reputation unseres Unternehmens und das Vertrauen unserer Kunden und Lieferanten und somit auch der Bestand unseres Unternehmens hängen entscheidend vom Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters ab.
I. Einhaltung des Verhaltenskodex
Dieser Verhaltenskodex der ANT-Unternehmensgruppe (nachfolgend auch „ANTGruppe„) enthält wichtige Verhaltensrichtlinien (siehe 11.), die von jedem Mitarbeiter einzuhalten sind.
Selbstverständlich ist jeder einzelne Mitarbeiter der ANT-Gruppe für sein eigenes Handeln verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der jeweilige Vorgesetzte seine Zustimmung erteilt hat.
II. Verhaltensrichtlinien
1. Verantwortung und Zielstellung
Die ANT-Gruppe ist als führendes Unternehmen im Bereich Wasser Abrasiv Suspension (WAS) Schneidtechnik und dem hiermit im Zusammenhang stehenden Spezialmaschinenbau bestrebt, höchsten Anforderungen an die von ihr hergestellten Produkte und geleisteten Dienstleistungen gerecht zu werden. Unser Ziel ist, das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kunden sicherzustellen. Die Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ist für uns selbstverständlich.
- Jeder Mitarbeiter der ANT-Gruppe ist verpflichtet, bestehende Verträge einzuhalten und Verhaltensweisen zu vermeiden, die als Missachtung von Rechtsvorschriften ausgelegt werden könnten.
- Das Ansehen unseres Unternehmens wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters.
- Durch verantwortungsvolles, nachhaltiges und umweltbewusstes Handeln hat jeder Mitarbeiter die Reputation der ANT-Gruppe zu schützen und das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit vor Schaden zu bewahren.
2. Arbeitsumfeld
- Die ANT-Gruppe erwartet von allen Mitarbeitern einen sachlichen, freundlichen und fairen Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Dritten.
- Kein Mitarbeiter darf wegen seiner Rasse, Nationalität, Abstammung, seines Geschlechts, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, einer Behinderung oder seiner sexuellen Orientierung belästigt, diskriminiert oder ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.
- Gegenseitige Wertschätzung basiert auf innerer Überzeugung und Handlungsbereitschaft. Das bedeutet auch, dass Probleme am Arbeitsplatz angesprochen und Problemlösungen gemeinsam gesucht werden.
Die ANT-Gruppe hält die geltenden Arbeits-, Unfallverhütungs- und Gesundheitsbestimmungen ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Für die ANT-Gruppe ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundlage einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit.
3. Fairer Wettbewerb
- Jeder Mitarbeiter hat deshalb die Grundsätze eines fairen und offenen Wettbewerbes zu beachten.
- Absprachen jeder Art mit Mitbewerbern zu Preisen, Geschäftsbedingungen, Marktaufteilung und Wettbewerbsverzicht sind zu unterlassen.
- Auch gegenüber unseren Kunden und Lieferanten sind die Grundsätze eines fairen und offenen Wettbewerbs zu beachten und beispielsweise keine Vorgaben über Verkaufspreise zu machen. Hierunter fallen nicht nur schriftliche Vereinbarungen, sondern auch informelle Gespräche und formlose Abmachungen („Gentlemen’s Agreement“), die eine der genannten Wettbewerbsbeschränkungen bezwecken oder bewirken.
- Etwas anderes gilt nur, soweit einzelne Maßnahmen zuvor auf ihre Vereinbarkeit mit den jeweils geltenden kartellrechtlichen Vorschriften hin überprüft worden sind.
4. Korruptionsprävention
Die ANT-Gruppe stellt sich dem Wettbewerb mit Produkten und Dienstleistungen zu angemessenen Preisen. Die sachwidrige Beeinflussung oder Verfälschung des Wettbewerbs durch die Gewährung persönlicher Vorteile ist untersagt. Die ANTGruppe verbietet allen Mitarbeitern jede Teilnahme an oder Duldung von Korruption. Gleiches erwartet die ANT-Gruppe von allen Geschäftspartnern.
- Daher gilt der Grundsatz, dass Mitarbeiter der ANT-Gruppe Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern nur in Ausnahmefällen Vorteile, wie etwa Geschenke, Essenseinladungen oder sonstige Zuwendungen, für sich oder Dritte gewähren dürfen.
- Das Gleiche gilt für die Annahme von derartigen Vorteilen durch Mitarbeiter der ANT-Gruppe. Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu benutzen, Vorteile für sich oder Dritte zu verlangen, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen.
- Das Anbieten und die Annahme von Bargeldgeschenken sind verboten.
- Die Gewährung und die Annahme von angemessenen Vorteilen (z.B. Einla- dungen in Restaurants oder zu Veranstaltungen oder Geschenke) sind ausnahmsweise dann zulässig, wenn durch die Zuwendung oder die Annahme einer Zuwendung nicht der Anschein von korruptem Verhalten erweckt wird. Der Vorteil muss im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten liegen und darf nicht unangemessen sein.
- Mitarbeiter dürfen im Jahr Geschenke im Wert von insgesamt 35 € an einen Geschäftspartner machen. Geschenke bis zu diesem Wert können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden(§ 4 Absatz 5 EStG). Gleichzeitig dürfen Mitarbeiter nur Geschenke im Wert von bis zu 35 € pro Jahr von einem Geschäftspartner annehmen. Zusätzlich können Streuwerbeartikel (Kalender, Kugelschreiber, Anhänger usw.) bis zu einem Wert von 10 € pro Person pro Jahr verteilt werden.
- Die Annahme und das Aussprechen von Einladungen zu Geschäftsessen sind in angemessenem Rahmen zulässig.
- In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Zuwendende und der Empfänger die Zuwendungen nicht verheimlichen und dass der Empfänger nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit gedrängt wird.
- Sollten Einladungen und Geschenke die oben beschriebenen Grenzen überschreiten, ist die Genehmigung eines Vorstandsmitglieds einzuholen. Für eine Einladung zu einer geschäftlich veranlassten Freizeitveranstaltung (wie
z.B. Sport oder Kultur) ist ebenfalls zuvor eine Genehmigung von der Geschäftsführung einzuholen. - Das Anbieten oder Gewähren von Geschenken, Einladungen oder sonstigen Zuwendungen an öffentliche Amtsträger ist grundsätzlich verboten.
5. Vermeidung von Interessenkonflikten
Die ANT-Gruppe erwartet von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Aktivität inner- und außerhalb desUnternehmens zu vermeiden, die zu einem Konflikt der persönlichen Interessen mit den Interessen der ANT-Gruppe führt oder führen kann.
- Insbesondere ist das Betreiben eines Unternehmens oder
- eine Nebentätigkeit für ein Unternehmen untersagt, das mit der ANT-Gruppe im Wettbewerb oder in einer Geschäftsbeziehung steht, sowie
- Grundsätzlich nicht zulässig sind zudem Aufträge an nahestehende Personen (zum Beispiel Ehegatten und Verwandte),
- Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen arbeiten sowie
- Aufträge an Unternehmen, an denen nahestehende Personen mit 5 % und mehr beteiligt sind.
6. Eigentum
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit Unternehmenseigentum verantwortlich umzugehen und es zu schützen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle dürfen Einrichtungen oder Gegenstände des Unternehmens nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt werden.
7.Spenden
Spenden bis 1.000 € jährlich dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung eines Vorstandsmitglieds geleistet werden. Spenden über 1.000 € jährlich benötigen die Zustimmung des gesamten Vorstands.
8. Datenschutz, Verschwiegenheit und Schutz der Rechte Dritter
Jeder Mitarbeiter, der mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt, ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) einzuhalten, insbesondere die Vertraulichkeit der Daten zu wahren.
9. finanzielle Integrität
Alle Geschäftsbücher, die die ANT-Gruppe erstellt, veröffentlicht und insbesondere den zuständigen Behörden, Gesellschaftern und Gläubigern zur Verfügung stellt, müssen vollständig im Sinne der geltenden Rechnungslegungsgrundsätze sein.
Alle finanziellen Aufzeichnungen müssen von den Mitarbeitern – entsprechend ihres Aufgabengebietes und Zuständigkeitsbereiches – gemäß den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen richtig und rechtzeitig erstellt werden.
10. Verbindlichkeit und Meldepflichten
- sich detailliert mit den Bestimmungen und Richtlinien vertraut machen, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Position stehen;
- ich in Übereinstimmung mit den Regeln in diesem Verhaltenskodex verhalten;
- Mitarbeiter, die Verletzungen dieses Verhaltenskodex melden, unterstützen;
- bei Nachforschungen aufgrund von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex in vollem Umfang kooperieren.