Leistungsstark und umweltfreundlich: Förderung für Wasserstrahlschneidanlagen
Immer mehr Anwender der industriellen Fertigung setzen auf kontinuierliche Wasserstrahlschneidprozesse im Wasser Abrasiv Suspension (WAS) Verfahren, das entscheidende technische und wirtschaftliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Trenntechniken bietet. Darüber hinaus überzeugt die von der ANT AG entwickelte Technologie mit deutlichen Energie- und CO2-Einsparungen, die eine finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) ermöglichen. Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland können die Bezuschussung vielfältiger Erst- und Ersatzinvestitionsausgaben einschließlich Nebenkosten beantragen. Voraussetzung ist, dass das geplante Projekt in Deutschland umgesetzt werden soll. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, welche Maßnahmen und Systeme gefördert werden können, wie hoch die Förderung ist, wie Sie diese beantragen und wer Sie bei Ihrem Antrag unterstützt. Gern beraten wir Sie bei Fragen oder Anmerkungen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Im Rahmen der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt das BMWi seit zehn Jahren Unternehmen, die durch Neuinvestitionen oder Modernisierung bestehender Anlagen die CO2-Emissionen ihrer Produktion senken. Das Modul „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ ermöglicht die Bezuschussung aller Arten von industriellen und gewerblichen Maßnahmen, die Energie einsparen. Bedingung ist eine Umsetzung in Deutschland. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Das Programm wird zudem regelmäßig angepasst und erweitert. So können seit November 2021 auch Technologien bezuschusst werden, die die Ressourceneffizienz steigern. Ansprechpartner ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das übergeordnete Ziel ist, bis zum Jahr 2030 den CO2-Ausstoß der deutschen Industrie auf min. 40 Prozent des Niveaus von 1990 zu senken.
Wer kann die Förderung erhalten?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer deutschen Betriebsstätte oder Niederlassung. Auch der Standort des Projekts muss sich in Deutschland befinden und die Laufzeit mindestens drei Jahre betragen. Die Gesellschaftsform sowie weitere internationale Strukturen, beispielsweise die Zugehörigkeit zu einem Mutterkonzern außerhalb Deutschlands oder der EU, spielen hingegen keine Rolle. Somit können produzierende Unternehmen aus Branchen wie Maschinenbau, Flugzeugbau, Stahlindustrie, Energiewirtschaft und vielen anderen die Förderung beantragen. Das mögliche Geschäftsfeld umfasst Prozessschritte von der ersten Bearbeitung des Rohmaterials bis zur Komponentenfertigung.
Zahlreiche Systeme können bezuschusst werden
Der Einsatz von Wasserstrahlschneidanlagen, die auf dem WAS Verfahren basieren, kann die Nachhaltigkeit eines Unternehmens deutlich steigern. So ermöglicht die Abrasivmittelzumischeinheit ConSus eine Energieersparnis von bis zu 70 Prozent sowie eine CO2-Ersparnis von bis zu 50 Prozent gegenüber herkömmlichen Wasser Abrasiv Injektion (WAIS) Systemen. Neben ConSus sind viele effiziente Systeme der ANT AG förderfähig. Hierzu gehören unter anderem Pumpen, Abrasiv Recycling Units (ARU) sowie weitere Abrasivmittelzumischeinheiten, zum Beispiel für den Rückbau von Windrädern oder für Schneidprozesse in industriellen Bereichen mit Explosionsgefahr. Auch Schneidtische können in vielen Fällen gefördert werden.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe des beantragenden Unternehmens: Entsprechend der De-minimis-Verordnung beträgt die Förderung 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 bis maximal 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitions- und Nebenkosten. Dies gilt für Betriebe mit 250 oder mehr Mitarbeitern oder über 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Entscheidend ist das Überschreiten eines dieser Werte. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiter haben und deren Umsatz unter 50 Millionen Euro liegt, erhalten 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 bis maximal 40 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitions- und Nebenkosten. Eine dritte Gruppe sind Unternehmen, die nach der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ (AGVO) gefördert werden, also Fördersummen von mehr als 200.000 Euro in den letzten drei Jahren erhalten haben. Hier werden nicht die tatsächlichen Kosten bezuschusst, sondern nur der Differenzbetrag, den die effiziente Anlage mehr kostet als eine Anlage mit hohem Energie- oder Ressourcenverbrauch. Die maximal mögliche Bezuschussung pro Unternehmen liegt bei 15 Millionen Euro.
Anrechnung von Investitionskosten
Es sind sowohl Erst- als auch Ersatzinvestitionen samt Erweiterung der Produktionskapazitäten förderfähig. Soll erstmalig beispielsweise in eine Wasserstrahlschneidanlage investiert werden, erfolgt die Berechnung der Fördersumme anhand eines Referenzprojektes. Das heißt, die umweltfreundlichere Anlage wird mit einer weniger effizienten Anlage verglichen. Die Kostendifferenz bildet die Grundlage der Fördersumme. Wollen Unternehmen hingegen eine bestehende Anlage durch eine neue ersetzen, ergibt sich die mögliche Fördersumme aus dem direkten Vergleich. Soll eine alte Anlage modernisiert werden, ist sogar eine Steigerung der Produktivität förderbar: Hierbei wird der Systemnutzen der vorhandenen mit dem der neuen Komponenten verglichen. Ermöglichen diese aufgrund der höheren Schneidgeschwindigkeit von WAS Systemen einen größeren Durchsatz, werden als Berechnungsgrundlage die Emissionen pro Werkstück erfasst.
Auch Nebenkosten sind förderfähig
Die Förderung durch das BMWi umfasst ebenso alle in unmittelbarem Zusammenhang stehenden anrechenbaren Nebenkosten mit maximal 30 beziehungsweise im Falle von KMU 40 Prozent. Die Höhe der Nebenkosten darf 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten betragen. Hierzu gehören zum Beispiel Ausgaben für den Transport, das Abladen, Elektro-, Wasser- sowie Druckluftinstallationen und Bodensanierungen. Auch Kosten für die Erstinbetriebnahme wie Erstsand (als Abrasivmittel für Wasserstrahlschneidanlagen) oder Softwareanpassungen an die vorhandene SPS sind förderfähig. Ausgenommen von den Zuschüssen sind jedoch laufende und später anfallende Ausgaben für Wartung, Ersatzteile und Ähnliches.
Einsparkonzept durch eine externe Energieberatung
Bevor ein Förderantrag gestellt wird, müssen Unternehmen durch einen externen, beim BAFA akkreditierten Energieberater ein sogenanntes Einsparkonzept erstellen lassen. Dieses legt dar, wie viele CO2-Emissionen durch das Projekt vermieden und in welchem Umfang Ressourcen geschont werden. Das Einsparkonzept führt den Ist-Zustand und den Soll-Zustand der Emissionen und des Ressourcenverbrauchs auf. Aus dem Vergleich der Werte kann der Förderbetrag errechnet werden. Die Finanzierung der verbindlichen Energieberatung kann ebenfalls beantragt und anteilig vom BAFA übernommen werden. Für eine schnelle, zuverlässige Abwicklung arbeiten Unternehmen, die ihre Umweltbilanz mit den Wasserstrahlschneidanlagen von ANT optimieren, seit Jahren erfolgreich mit dem Institut für wirtschaftliche Fertigung und Qualitätsmanagement (IWF) in Kempen bei Düsseldorf zusammen.
Wer unterstützt bei der Antragstellung?
Zusätzlich zur Energieberatung und Erstellung des Einsparkonzeptes unterstützt das IWF Unternehmen auch bei der Antragsstellung. Der Antrag und das Konzept sind vor Beginn des zu fördernden Projekts online, über die Website des BAFA einzureichen. Anschließend benötigt das BAFA zur Prüfung circa zwei bis drei Monate. In aller Regel ist das Ergebnis positiv und das Unternehmen erhält einen Zuwendungsbescheid, der eine sichere Bezuschussung und die finale Fördersumme bestätigt. Das Projekt kann nun binnen zwei Jahren umgesetzt werden. Sollte eine längere Frist notwendig sein, muss dies bereits bei Antragstellung angeführt werden.